Neuwagen

Unter einem Neuwagen versteht man ein Kraftfahrzeug, meist einen PKW.

In der Regel werden Neuwagen von Autohäusern verkauft, die einen Vertrag mit einem Autohersteller geschlossen haben (sog. Markenautohaus oder Vertragshändler).

 

 

 

Käufer werden im Autohaus vor Ort fündig oder auch auf Internet-Fahrzeugmärkten. Bei den Käufern handelt es sich in ca. 37 Prozent der Fälle um Privatkunden und in 63 Prozent um Gewerbekunden (Stand 2020), rund 30 Prozent der Neuwagen werden erstmals auf den Hersteller (Werksfahrzeug) oder einen Vertragshändler (Vorführfahrzeug, Tageszulassung) zugelassen.

Definition

Der Neuwagen ist in Deutschland nur dann als fabrikneu klassifiziert, wenn:

  • nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;
  • er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind);
  • er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;
  • das Modell noch unverändert hergestellt wird.

Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind.

Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug, wenn es fünf Tage zugelassen wurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde. Dagegen handelt es sich bei einem unbenutzten, über 12 Monaten gelagerten Fahrzeug aufgrund der Wertminderung und des Zustands des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung nicht mehr um einen Neuwagen.

Rechtsprechung

Zitiert nach Oberlandesgericht Wien, September 2008, unter Bezugnahmen u. a. auf den deutschen Bundesgerichtshof:

„Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler liegt idR daher die konkludente Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug fabriksneu ist (BGH NJW 1980, 1097; BGH NJW 1980, 2127; BGH ZVR 2001, 102). Zusätzlich kann diese Eigenschaft bei einem Neuwagen als gewöhnlich vorausgesetzt gelten (vgl 1 Ob 555/94 = ecolex 1994, 754).“
„Neuwagen und fabriksneu sind daher im Wesentlichen Synonyme …“
„Allein der Umstand, dass zwischen der Produktion eines Kraftfahrzeuges und der Übergabe an den Erstkäufer eine Zeitspanne liegt, nimmt einem bisher unbenutzten Fahrzeug noch nicht die Eigenschaft als fabriksneu (vgl BGH VII ZR 227/02 = ZVR-LS 2004/24).“
„Die Eigenschaft eines technisches Gerätes als fabriksneu geht daher aufgrund einer Standzeit grundsätzlich nicht verloren, solange es noch nicht wertmindernd verwendet worden ist (1 Ob 555/94 = ecolex 1994, 754).“
„Gerade in der schnelllebigen und innovativen Automobilbranche ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Modelle laufend weiter entwickelt werden. Bei der konkreten Festlegung der noch „unschädlichen“ Standzeit orientierte sich das Erstgericht an der einschlägigen Ö-Norm V 5021.“
„Nach dieser Ö-Norm sei ein Fahrzeug nicht mehr als fabriksneu anzusehen, das bei Übergabe (je nach Herstellungsort) älter als 11 bzw 13 Monate sei.“

Fahrzeugüberführung eines Neuwagens

Als neu gelten auch Fahrzeuge, die nur zur Fahrzeugüberführung und dabei nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurden.

Tageszulassung

Eine besondere Form von Neuwagen sind sogenannte Tageszulassungen. Sie sind ebenfalls Neuwagen, wurden jedoch einen Tag zugelassen, um von Seiten des Händlers höhere Rabatte geben zu können. Dies macht sie zu einem Gebrauchtwagen. Für den Käufer ergibt sich daraus eine Möglichkeit, einen (fast) Neuwagen günstiger erwerben zu können.

EU-Neuwagen

Als EU-Neuwagen werden Fahrzeuge bezeichnet, die aus dem Produktionsland in das Zielland innerhalb der EU importiert und anschließend wieder reimportiert werden. Zölle fallen dabei innerhalb der EU nicht an. Oft handelt sich um in Deutschland produzierte Neuwagen, die ins EU-Ausland exportiert und anschließend wieder reimportiert werden. Gegenüber einem Neuwagen lässt sich so unter Umständen mit einem EU-Neuwagen beim Kauf Geld sparen, da die Steuern auf den Netto-Verkaufspreis von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfallen können. Die Steuern fallen jedoch nur dort an, wo das Fahrzeug zugelassen und gefahren wird. Allerdings werden die Fahrzeuge für den jeweiligen, ursprünglich vorgesehenen Zielmarkt produziert, so dass sich Ausstattungsmerkmale zu den in Deutschland üblichen teils deutlich unterscheiden können.

Lagerfahrzeug

Sogenannte Lagerfahrzeuge werden nicht im konkreten Endkundenauftrag produziert, sondern mit einer Ausstattung, die vermeintlich viele potenzielle Käufer ansprechen soll. Diese Fahrzeuge stehen mitunter Jahre auf dem Hof des Autohändlers, bevor sie verkauft werden. Auch Logistik-Dienstleister haben meist Stellflächen, die zur Zwischenlagerung von Fahrzeugen dienen. Zwar waren sie dann beim Verkauf noch nie zum Verkehr zugelassen, aber sie dürfen, sofern die Lagerdauer einen Zeitraum von 12 Monaten[8] ab Produktion überschreitet, nicht als Neuwagen bezeichnet werden.
Lagerfahrzeuge stehen in der Regel bis zum Verkauf im Eigentum des Herstellers. Sinn der Produktion »auf Halde« ist einerseits, die Fertigung einigermaßen gleichmäßig auszulasten und andererseits auch die Wünsche von Kunden bedienen zu können, die nicht die oft erhebliche Lieferzeit bei Neuwagen abwarten können oder wollen, beispielsweise aufgrund eines Unfalls.

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